Kosten
Kosten für Versicherte
Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütunsgesetz (RVG).
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Die Gebühr für eine Erstberatung kann je nach Aufwand variieren. Der Höchstbetrag liegt bei 190€ netto lt. RVG.
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Weitere Dienste, wie Antragsstellungen, Kontenklärungen oder auch gerichtliche Verfahren stelle ich nach §§ 2 – 4a, 34 RVG in Rechnung oder vereinbare mit Ihnen ein Stundenhonorar. Bitte beachten Sie hierbei, dass ich verpflichtet bin mindestens die Honorarbeträge nach dem RVG abzurechnen.
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Bei Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit der Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung.
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Kosten für eine Rentenberatung gelten als Werbungskosten und können somit bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Kosten für Arbeitgeber
Hier gibt es verschiedene Beauftragungs- und Auftragsmodelle, daher kann ich erst nach einer genauen Auftragsklärung die Kosten seriös bestimmen.
Danke für Ihr Verständnis.