Kosten
Kosten für Versicherte
Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütunsgesetz (RVG).
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Die Gebühr für eine Erstberatung kann je nach Aufwand variieren. Der Höchstbetrag liegt bei 190€ netto lt. RVG.
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Weitere Dienste, wie Antragsstellungen, Kontenklärungen oder auch gerichtliche Verfahren stelle ich nach §§ 2 – 4a, 34 RVG in Rechnung oder vereinbare mit Ihnen ein Stundenhonorar. Bitte beachten Sie hierbei, dass ich verpflichtet bin mindestens die Honorarbeträge nach dem RVG abzurechnen.
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Bei Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit der Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung.
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Nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S.126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 962 seiner Gemeinsamen Positivliste vom 14.03.2024 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.
Kosten für Arbeitgeber
Hier gibt es verschiedene Beauftragungs- und Auftragsmodelle, daher kann ich erst nach einer genauen Auftragsklärung die Kosten seriös bestimmen.
Danke für Ihr Verständnis.