Kosten
Kosten für Versicherte
Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütunsgesetz (RVG).
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Die Beratungsgebühr für die Erstberatung liegt bei 190,00 Euro zzgl. MWST. In diesen Kosten ist der Beratungstermin und ein Stichwort-Protokoll enthalten.
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Weitere Dienste, wie Antragsstellungen, Kontenklärungen oder auch gerichtliche Verfahren stelle ich nach §§ 2 – 4a, 34 RVG in Rechnung zu einem Stundenhonorar von 175,00 Euro zzgl. MWST.
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Bei Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit der Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung.
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Nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S.126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 962 seiner Gemeinsamen Positivliste vom 14.03.2024 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.
Kosten für Arbeitgeber
Hier gibt es verschiedene Beauftragungs- und Auftragsmodelle, daher kann ich erst nach einer genauen Auftragsklärung die Kosten seriös bestimmen.
Danke für Ihr Verständnis.
