Kosten
Kosten für Versicherte
Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütunsgesetz (RVG).
Die Gebühr für eine Erstberatung liegt dabei zwischen 80€ und 130€, je nach Stundenaufwand der Beratung.
Weitere Dienste, wie Antragsstellungen, Kontenklärungen oder auch gerichtliche Verfahren stelle ich nach §§ 2 – 4a, 34 RVG in Rechnung oder vereinbare mit Ihnen ein Stundenhonorar. Bitte beachten Sie hierbei, dass ich verpflichtet bin mindestens die Honorarbeträge nach dem RVG abzurechnen.
Bei Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit der Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung.
Kosten für eine Rentenberatung gelten als Werbungskosten und können somit bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Kosten für Arbeitgeber
Hier gibt es verschiedene Beauftragungs- und Auftragsmodelle, daher kann ich erst nach einer genauen Auftragsklärung die Kosten seriös bestimmen.
Danke für Ihr Verständnis.