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Kosten

Kosten für Versicherte

Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütunsgesetz (RVG).

  • Die Gebühr für eine Erstberatung kann je nach Aufwand variieren. Der Höchstbetrag liegt bei 190€ netto lt. RVG.

  • Weitere Dienste, wie Antragsstellungen, Kontenklärungen oder auch gerichtliche Verfahren stelle ich nach §§ 2 – 4a, 34 RVG in Rechnung oder vereinbare mit Ihnen ein Stundenhonorar. Bitte beachten Sie hierbei, dass ich verpflichtet bin mindestens die Honorarbeträge nach dem RVG abzurechnen.

  • Bei Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit der Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung.

  • Kosten für eine Rentenberatung gelten als Werbungskosten und können somit bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Kosten für Arbeitgeber

Hier gibt es verschiedene Beauftragungs- und Auftragsmodelle, daher kann ich erst nach einer genauen Auftragsklärung die Kosten seriös bestimmen.

Danke für Ihr Verständnis.

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