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Was sind eigentlich Rentenberater?

Laut gängiger Definition (Quelle: Wikipedia) ist ein Rentenberater eine Person, der die Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erteilt worden ist. Sie erbringen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen und berufsständischen Versorgung im Rechtsdienstleistungsregister.

Wichtig dabei ist, dass ich unabhängig agiere und nicht bei der Deutschen Renten-versicherung oder einer Versicherungsgesellschaft angestellt bin. Das garantiert Ihnen eine objektive Beratung und Vertretung.

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©2024 Renten- und Sozialberatung Kerstin Paaris

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