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Was sind eigentlich Rentenberater?
Laut gängiger Definition (Quelle: Wikipedia) ist ein Rentenberater eine Person, der die Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erteilt worden ist. Sie erbringen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen und berufsständischen Versorgung im Rechtsdienstleistungsregister.
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Wichtig dabei ist, dass ich unabhängig agiere und nicht bei der Deutschen Renten-versicherung oder einer Versicherungsgesellschaft angestellt bin. Das garantiert Ihnen eine objektive Beratung und Vertretung.
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